BFE - Verein zur Förderung Berufsbezogener Fachausbildung von Erwachsenen 

E-mail: office@bfe-strahlenschutz.at       ZVR: 485507658   



Strahlenschutzkurse für Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin







Grundausbildung

Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18

Grundlagen der Atomphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen Strahlenquellen, einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminations-Messgeräte
Grundlagen der Strahlenbiologie
Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
Dosimetrie, einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Grundlagen des Strahlenschutzes
Messgeräte, einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Ärztliche und physikalische Kontrolle
Strahlenunfälle, Erste Hilfe
Ausführliche Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung, einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes


Röntgendiagnostik*

Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18

Röntgeneinrichtungen für Diagnostik
Strahlenbelastung von Arzt und sonstigen Personen bei den verschiedenen Untersuchungsverfahren
Ermittlung der Strahlenbelastung
Schutzmaßnahmen bei Diagnostik
Ausführliche Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von
Röntgeneinrichtungen für Diagnostik
Qualitätssicherung
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Offene Radionuklide* (in vitro und in vivo)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18

Mindestteilnehmeranzahl: 3 Personen

 Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenbelastung von Arzt und sonstigen Personen bei den verschiedenen Untersuchungs- oder Behandlungsverfahren
Ermittlung der Strahlenbelastung
Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen
Abfall und Beseitigung radioaktiver Abfälle
Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe
Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen
Ausführliche Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Nachweis von Kontamination, Dekontaminierung
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Strahlentherapie*

Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18

Mindestteilnehmeranzahl: 3 Personen

Röntgeneinrichtungen für Therapie
Sonstige Strahleneinrichtungen für Therapie
Strahlenbelastung von Arzt und sonstigen Personen
Ermittlung der Strahlenbelastung
Umschlossene radioaktive Stoffe
Kalibrierung von Strahlenquellen
Schutzmaßnahmen bei Therapie
Qualitätssicherung
Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb Einrichtungen für die Strahlentherapie
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte * (8h)

Für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin;

Allgemeine Strahlenschutzverordnung, §82



Fortbildung für Ermächtigte Ärztinnen/Ärzte (8h)

Fortbildungskurs für Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96 durchführen.


 


Preise 2024

April 2024

November 2024

Grundausbildung

€ 980,--

  08. – 10. 04. 2024  

11.  13. 11. 2024

Röntgendiagnostik*

€ 880,--

 10. – 11. 04. 2024  

13.  14. 11. 2024

Nuklearmedizin*

(Offene Radionuklide)

Mindestteilnehmeranzahl: 3 Personen

€ 960,--

10. – 11. 04. 2024

13. – 14. 11. 2024

Strahlentherapie*

Mindestteilnehmeranzahl: 3 Personen

€ 1280,--

10. – 11. 04. 2024

13.  14. 11. 2024

Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte*

€ 540,--

09. 04. 2024

12. 11. 2024

Fortbildung für Ermächtigte Ärztinnen/Ärzte    

€ 540,--

09. 04. 2024

12. 11. 2024

* Die Absolvierung der Grundausbildung ist Voraussetzung für diese Kurse. 

Der Grundkurs sowie ein Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) sind zeitlich so aufeinander abgestimmt, dass diese innerhalb eines Kursblocks (4 Tage) absolviert werden können. Um als Strahlenschutzbeauftragter tätig zu sein, benötigt man die Grundausbildung und einen Spezialkurs.

Anmeldeschluss jeweils 2 Wochen vor Beginn der Kurswoche:                          25. 03. 2024                                25. 10. 2024    

Stornogebühr nach Anmeldeschluss: 50 % der Kurskosten  



Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte (8h, GA + RA + DL)

Medizinische Strahlenschutzverordnung, §9 Abs. 2 und 3, Anlage 2

Kurse ab 6 Personen können auch in der jeweiligen Klinik/Institution durchgeführt werden (auf Anfrage).

Wer braucht die Ausbildung für Anwendende Fachkräfte?

Alle, die in eigener Verantwortung Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen durchführen, und die nach 2018 erstmals angestellt wurden und keine entsprechende zertifizierte Strahlenschutzausbildung vorweisen können.

Grundausbildung (GA)

Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Dosisgrößen, physikalische Grundlagen, Röntgeneinrichtungen, Bildqualität, weitere Dosisgrößen, klinische Kontrolle, Überweisungsleitlinien, Recht

Röntgenaufnahme (RA)

Radiografische Bildgebungssysteme, Optimierung der Bildqualität und Dosis, Qualitätssicherung, Diagnostische Referenzwerte für Röntgenaufnahmen; Bildqualität und Dosis (praktische Demonstrationen)

Durchleuchtung (DL)

DL-Systeme, Strahlengeometrie, Strahlenschutzfunktion von DL-Geräten, diagnostische Referenzwerte für DL; Auswirkung von Untersuchungsparametern und Schutzmaßnahmen auf die Patienten und auf das Personal (praktische Demonstrationen)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte
(8h, GA + Interventionelle Eingriffe)

Medizinische Strahlenschutzverordnung, §9 Abs. 2 und 3, Anlage 2

Kurse ab 6 Personen können auch in der jeweiligen Klinik/Institution durchgeführt werden (auf Anfrage).

Wer braucht die Ausbildung für Anwendende Fachkräfte?


Alle, die in eigener Verantwortung Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen durchführen, und die nach 2018 erstmals angestellt wurden und keine entsprechende zertifizierte Strahlenschutzausbildung vorweisen können.

Grundausbildung (GA)

Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Dosisgrößen, physikalische Grundlagen
Röntgeneinrichtungen, Bildqualität, weitere Dosisgrößen, klinische Kontrolle,
Überweisungsleitlinien, Recht

Interventionelle Eingriffe:

Grundlagen von Durchleuchtungssystemen, – Strahlengeometrie, – Strahlenschutzfunktionen von
Durchleuchtungsgeräten , Qualitätssicherung, Diagnostische Referenzwerte für interventionelle Eingriffe
Optimale Untersuchungsprotokolle, Haut‐ und Augenlinsendosis, Demonstration der Auswirkung von
Untersuchungsparametern auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal

Fortbildung Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte* (4h)

Medizinische Strahlenschutzverordnung, §9 Abs. 2 und 3, Anlage 2

Wer braucht die Auffrischungskurse für Anwendende Fachkräfte? 

Alle, die in eigener Verantwortung Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen durchführen.



 

    Preise 2023       

    April 2024       

       November 2024         

STRAHLENSCHUTZAUSBILDUNG FÜR 

ANWENDENDE FACHKRÄFTE: (5h)

Theorie Grundausbildung, Röntgenaufnahme, Durchleuchtung, Interventionelle Eingriffe


€ 350,--


10.04.2024

(12.30 - 17.00)



-

STRAHLENSCHUTZAUSBILDUNG FÜR 

ANWENDENDE FACHKRÄFTE: (3h)

Praktikum Röntgenaufnahme und Durchleuchtung


€ 400,--


11.04.2024

(15.00 - 18.00)



-

Ergänzugspraktikum für Interventionelle Eingriffe: (3h)
Jene Teilnehmer, die zusätzlich die Ausbildung in Interventionelle Eingriffe

brauchen, müssen lt. Gesetz eine dafür spezifische praktische Ausbildung

 im Umfang von 3 Stunden absolvieren (MedStrSchV., Anlage 2: 4. Interventionelle Eingriffe).


 

       € 400,--


    10.04.2024

(17.30 - 19.45)


Fortbildung*

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte (4h)


€ 380,--


10.04.2024


 -


* Die Absolvierung der jeweiligen Grundausbildung ist Voraussetzung für diesen Kurs.

Anmeldeschluss jeweils 2 Wochen vor Beginn der Kurswoche:                                                    -                                     -

Stornogebühr nach Anmeldeschluss: 50 % der Kurskosten

 


Der Grundkurs sowie ein Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) sind zeitlich so aufeinander abgestimmt, dass diese innerhalb eines Kursblocks (4 Tage) absolviert werden können.  

Für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r (sowie als weitere Person, die mit dem Strahlenschutz beauftragt ist), sind nach dem Strahlenschutzgesetz der Grundkurs und ein fachspezifischer Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) erforderlich.

Eine Weiterbildung (Fortbildung) für Strahlenschutzbeauftragte, für ermächtigte Ärtzinnen/Ärzte sowie für anwendende Fachkräfte, ist alle 5 Jahre erforderlich; der Nachweis hierüber direkt der Bewilligungsbehörde gegenüber zu erbringen ist. 

Skripten und Bundesgesetzblätter (digital) sind in den Kurskosten beinhaltet.

Im Rahmen der Seminare werden problemorientiert die Grundlagen für das Verständnis der biologischen Wirkung ionisierender Strahlen erarbeitet und im Rahmen umfassender praktischer Übungen vertieft. Der Lehrinhalt entspricht dem österreichischen Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung, der Euratom Richtlinie, dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz, und damit den gesetzlichen Erfordernissen für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r.

Kursort: Graz, die genauen Ortsangaben sind am Stundenplan angeführt