Strahlenschutzkurse für Humanmedizin, Veterinärmedizin und Zahnmedizin
| Grundkurs Allgemeine Strahlenschutzverordnung § 41 und Anlage 8 Grundlagen der Atomphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen Strahlenquellen, einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminations-Messgeräte |
Röntgendiagnostik* Allgemeine Strahlenschutzverordnung § 41 und Anlage 8 Röntgeneinrichtungen für Diagnostik | Offene Radionuklide* (in vitro und in vivo) Allgemeine Strahlenschutzverordnung § 41 und Anlage 8 Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen |
Strahlentherapie* Allgemeine Strahlenschutzverordnung § 41 und Anlage 8 Röntgeneinrichtungen für Therapie | Fortbildung* (8h) Allgemeine Strahlenschutzverordnung § 41 und Anlage 8 Fortbildung Ermächtigte ÄrzteInnen Allgemeine Strahlenschutzverordnung § 37 |
Preis | Termine April 2020 | Termine November 2020 | |
Grundkurs | € 790,-- | 20. – 22. 04.2020 | 09. - 11. 11.2020 |
Röntgendiagnostik* | € 590,-- | 22. – 24. 04.2020 | 11. - 13. 11.2020 |
Offene Radionuklide* | € 690,-- | 22. - 24. 04.2020 | - |
Strahlentherapie* | € 890,-- | - | 11. - 13. 11.2020 |
Fortbildung* (8h) | € 390,-- | 21.04.2020 | 10.11.2020 |
Fortbildung Ermächtigte ÄrzteInnen | € 390,- | 21.04.2020 | 10.11.2020 |
Anmeldeschluss jeweils 1 Monat vor Beginn der Kurswoche: 20.03.2020 09.10.2020
Stornogebühr nach Anmeldeschluss: 50 % der Kurskosten
* Die Anmeldung zum Grundkurs oder ein bereits absolvierter Grundkurs ist Voraussetzung für alle anderen Kurse.
Der Grundkurs sowie ein Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) sind zeitlich so aufeinander abgestimmt, dass diese innerhalb einer Woche absolviert werden können.
Für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r sowie als weitere Person, die mit dem Strahlenschutz beauftragt ist, sind nach dem Strahlenschutzgesetz der Grundkurs und ein fachspezifischer Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) erforderlich.
Eine Weiterbildung ist alle 5 Jahre erforderlich, wobei der Nachweis hierüber direkt der Bewilligungsbehörde gegenüber zu erbringen ist.
Skripten und Bundesgesetzblätter sind in den Kurskosten beinhaltet.
Im Rahmen der Seminare werden problemorientiert die Grundlagen für das Verständnis der biologischen Wirkung ionisierender Strahlen erarbeitet und im Rahmen umfassender praktischer Übungen vertieft. Der Lehrinhalt entspricht dem österreichischen Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung, der Euratom Richtlinie, dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz und damit den gesetzlichen Erfordernissen für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r.
Kursort: Lehrstuhl für Biophysik / Radionuklidlabor, Medizinische Universität Graz